20. Januar 2009

Bußgeld 2009

Auch im Jahre 2009 werden die Blitzer der Polizei sicherlich wieder einige Leute erwischen, die die Geschwindigkeit überschritten haben, doch ab 2009 werden Straßenverkehrssünder noch härter zur Kasse gebeten.Bei der Polizei kommen unterschiedliche Blitzer zum Einsatz: Radar, Lichtschranke, Fotozelle, Laserpistole, ProViDa.
Der Radar wird am häufigsten eingesetzt, die Geschwindigkeit wird hierbei am vorbeifahrenden Fahrzeug festgestellt. Radarfallen stehen zumeist versteckt an der Straßenseite, je nachdem welche Straßenseite geblitzt werden soll, rechts oder links: Landstraßen.
Die Lichtschranke benötigt zum blitzen zwei Geräte, den Sender und Empfänger, dies bedeutet dass die Lichtschranke an beiden Straßenrändern aufgestellt wird. Dieser Blitzer findet ebenfalls häufig seinen Einsatz: Ortsdurchfahrten, Landstraßen.
Die Messung per Fotozelle funktioniert wie die Lichtschranke, braucht allerdings keinen zusätzlichen Sender und findet ihren Einsatz ebenso auf Landstraßen als auch in Ortschaften.
Sehr gerne zum Einsatz auf Langstrecken kommen Laserpistolen, diese bedeuten für den Autofahrer oft schlechte Karten, denn sie messen nicht nur sehr genau, sondern fangen ihr Ziel oft schon so weit vorher, dass der Fahrer diesen Blitzer oft erst viel zu spät entdeckt.
ProViDa nennt sich die Methode die in Zivilfahrzeugen zum Einsatz kommt, diese kommen verstärkt auf Autobahnen oder großen Landstraßen zum Einsatz.

Wer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeiten hält und geblitzt wird, muss 2009 mit einem sehr hohen Bußgeld rechnen, denn der Bußgeldkatalog hat sich zum Leidwesen der Autofahrer geändert. Die Regelsätze im neuen Bußgeldkatalog haben sich bei einigen Bußgeldern fast verdoppelt. Welches Bußgeld ab 2009 genau erhoben wird, kann jeder mit einem Bußgeldrechner im Internet selber errechnen.

Während bei einer Überschreitung von 25 km/h der Höchstgeschwindigkiet in geschlossenen Ortschaften bisher 50 Euro fällig waren, werden 2009 80 Euro Bußgeld fällig. Bei einer Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften von über 70 km/h war4en bisher 425 Euro fällig, 2009 dagegen werden hier 680 Euro kassiert.

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