Die Entscheidung für die Selbstständigkeit
Es gibt verschiedene Gründe, die dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls in die Selbstständigkeit begeben sollte. Entweder sieht der Betreffende in der festen Anstellung keine Chance zum Weiterkommen oder man will eine hervorragen geplante Geschäftsidee alleine verwirklichen. Sicherlich könnte der Weg in die Selbstständigkeit auch gezwungenermaßen betreten werden, wenn der Betreffende beispielsweise egal wie aus dem Umstand des Verlustes seiner Arbeitsselle herauskommen will. Bei dieses würde es außerdem eine Unterstützung in Form eines Ausschusses für Gründungsangelegenheiten geben. Eine Idee die finanzielle Belastung der Selbstständigkeit möglichst gering zu halten ist das sogenannte Franchising. In diesem Fall ist nicht mal eine selbst ausgedachte Geschäftsidee notwendig, da der Betreffende die Erzeugnisse und Dienstleistungen von anderen Firmen vertreibt. Trotzdem bleibt der Betreffende zum größten Teil der eigene Chef. In der Regel bezahlt der Betreffende eine Franchise Gebühr und muss zusätzlich über ein gewisses Eigenkapital verfügen. Für die entrichtete Gebühr erhält der Betreffende die Rechte für den Vertrieb des Produktes oder die Serviceleistung. Im Optimalfall heißt das sogenannte, dass der Betreffende über eine Verkaufserlaubnis besitzt und ohne große Vorarbeit in das Gewerbe startet. Das eben angesprochene Verkaufsmodell ist üblicherweise schon mehrfach getestet und verbessert worden. Als Lizenzinhaber hat man bei dieser Form fast keine Risikofaktoren und könnte von einem namenhaften Anbieter seinen Nutzen ziehen. Sicherlich gibt es ansonsten kleinere Probleme beim Franchising. So müsste der Franchisenehmer einen Teil seiner Einnahmen an die Prduktfirma abtreten. Dieses könnten bis zu 25 Prozent sein. Außerdem hat der Betreffende bei seiner Franchise das volle unternehmerische Risiko, wenngleich der Betreffende auf evtl. Missgeschicke des Franchisegebers kein Mitspracherecht hat. Auf jeden Menschen, der den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird auf längere Zeit gesehen ansonsten die Tücke der Gesellschaftsform zu kommen. Wenn das Unternehmen gut läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. Bei dieser Gründung ist allerdings eine ziemlich stattliche höhe an eigenem Kapital vorausgesetzt, dagegen ist allerdings ansonsten die Gefahr für das private Kapital nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Grundsätzlich haftet der Betreffende nach nach vorheriger Gründung eines Betriebes einzig und alleine mit dem Stammkapital, das sogenannte für die Firma hinterlegt wurde. Dieses Grundkapital war am Anfang mit 25-tausend Euro festgeschrieben. In der Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben allerdings ander und mit geringeren finanziellen Aufwendungen möglich werden. Am Ende der in der Zukunft geplanten Veränderungen kommt die die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei der das zu hinterlegende Firmenkapital nicht ad hoc komplett hinterlegt werden muss, sondern erst ratenweise hinterlegt wird.
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