Ein Blick über die „Bildungs“-Grenzen
Wie halten es eigentlich unsere Nachbarn mit der Fachhochschulreife und dem Abitur? Welcher Schulabschluss wird wo anerkannt, was wiederum bei uns in Deutschland? Das sind nur zwei Fragen, die besonders bei zulassungsbeschränkten Studiengängen an Bedeutung gewinnen. Fest steht: Die Fachhochschulreife ist auch bei Deutschlands Nachbarn nicht unbekannt. Allerdings gibt es nicht nur andere Begrifflichkeiten, sondern zum Teil auch andere Inhalte.
In der Schweiz und in Liechtenstein wird die Fachhochschulreife beispielsweise als Berufsmatura bezeichnet. In Österreich spricht man von der Berufsreifeprüfung. Im Gegensatz zur Schweiz und zu Liechtenstein ermöglicht die österreichische Berufsreifeprüfung auch den prüfungsfreien Zutritt zu den Universitäten. Zudem können Kollegs, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen besucht werden.
Voraussetzung für die Berufsreifeprüfung ist ein Mindestprüfungsalter von 19 Jahren und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Berufsreifeprüfung kann je nach Vorbildung in einem oder zwei Jahren erworben werden. Sie bildet die Zugangsberichtigung zur Matura, dem österreichischen Abitur. In Deutschland wird die Berufsmatura nicht als Universitätszugang anerkannt.
In der Schweiz kann nach dem Erwerb des Berufsmaturitätszeugnisses durch ein zusätzliches Schuljahr - der Passerelle - mit der Matura, dem Abituräquivalent; abgeschlossen werden. Damit wäre die Studienzulassung für ein Hochschulstudium in der Schweiz erworben. Im Ausland wird die Passerelle zum Teil aber nicht anerkannt! Daher kann auf Grundlage der Berufmatura auch die gymnasiale Matura nachgeholt werden. Das dauert ca. 4-5 Semestern, also etwa zwei bis zweieinhalb Jahre.
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