09. März 2009

Was besagt das Arbeitsrecht?

Es gibt in Deutschland viele Gesetze. Zu viele, wie manche sagen. Denn alles zu wissen, das ist unmöglich. Da reichen schon einzelne Gesetzessammlungen aus, um einen in den Wahnsinn zu treiben. Vor allem dann, wenn sich alle paar Wochen wieder was ändert. Die meisten Dinge, die in solchen Gesetzen stehen, muss man allerdings nicht wissen. Ein paar wichtige Dinge und der Rest wird – wenn überhaupt – nur in Einzelfällen gebraucht. Und wenn, dann gibt es dafür ja auch Fachleute wie Anwälte, die einem weiterhelfen. Das Arbeitsrecht ist so ein Gesetz, das auf der einen Seite sehr wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Wer allerdings einen guten Arbeitsvertrag hat, der hat hier drin schon alle notwendigen Sachen geregelt und muss auf das Arbeitsrecht nur noch im Notfall zurückgreifen. Nämlich dann, wenn es um Unregelmäßigkeiten geht oder wenn man sich benachteiligt fühlt. In diesen Fällen kommt es durchaus vor, dass man gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen will und dann muss das Arbeitsrecht befragt werden. Natürlich ist das auch im umgekehrten Fall möglich. Das Arbeitsrecht regelt also die Beziehungen, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, darunter fallen wichtige Sachen wie Urlaub, Krankheit, Unfall am Arbeitsplatz, Kündigung, Kündigungsschutz, Gehalt, Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, Sonderzahlungen und vieles mehr. Auch Beamte und deren Rechte und Pflichten sind hier zu finden, ebenso Regelungen für Gewerkschaften und Arbeitsvereinigungen. Streikrecht beispielsweise ist sehr wichtig. Wer einen hieb- und stichfesten Arbeitsvertrag hat, in dem alles geregelt ist und an den sich Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer halten, der wird das Arbeitsrecht nicht weiter brauchen. Wer allerdings gerichtlich vorgehen will – aus welchem Grund auch immer – der wird sich mit dem Arbeitsrecht wohl oder übel auseinandersetzen müssen.

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