Die Studiengebühren sind da. Es freuen sich alle Studierende darüber. Vor allem aber diese, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen und auch die ausländischen Studierenden. Ich habe das Glück, der beiden Gruppen zu gehören und musste die grotesken Regelungen der Universität Hamburg kennen lernen.
Im Hamburgischen Hochschulgesetz steht es, dass Hochschulen Studierende von der Gebührenpflicht ausnehmen können, die ” ein in der Prüfungsordnung vorgesehenes praktisches Studiensemester absolvieren” (HmbHG, § 6 b). Leider macht die Uni nicht wirklich Gebrauch davon. Für mein Praktikumssemester an der DWP (Master of international Business Administration Programm) ist keine Ausnahme explizit vorgesehen.
Normalerweise können sich Praktikanten beurlauben lassen, wenn sie keine Leistungen an der Uni erbringen und auf diese Weise die Studiengebühren vermeiden. Pflichtpraktikanten dürfen sich jedoch nicht beurlauben lassen, weil das Praktikum als Teil des Studium eingestuft wird. Wenn man ein Vollzeitpraktikum macht, passt auch die Regelung für ein Teilzeitstudium nicht mehr (man bazahlt dann die Hälfte der Gebühr), weil man dann zu viel arbeitet: Teilzeitstudium ist möglich, wenn man zwischen 15 und 19 Wochenstunden arbeitet. Am Ende muss man also 500 € dafür bezahlen, dass man für ein Unternehmen oder eine andere Organisation arbeitet. Wer das Glück hat, gut bezahlt zu werden, wird sich vielleicht nicht zu sehr beschweren, aber es gibt auch einige (nicht wenige) unbezahlte Praktikumsstellen. In diesem Fall schuftet man nicht nur für jemanden, man bezahlt auch selbst noch dafür.
Ich habe einen Antrag trotzdem gestellt (wie ca. 11.000 andere an der Uni Hamburg auch). Ich warte jetzt seit Monaten auf eine Entscheidung der Uni. Ich habe aber nicht viel Hoffnung, dass ich von der Gebühr ausgenommen werde, weil offiziell mein Praktikum Teil des Studiums ist. Dass die einzige Leistung, die ich dieses Semester von der Uni bekomme nur das Betrachten meines Vertrages auf den Gebühreerlass ist, muss formell gesehen gar nicht betrachtet werden. Obwohl die Gebühren darauf abzielen, die Leistungen der Universität zu verbessern. Ich hoffe jetzt nur darauf, dass die zuständige Person sich nicht nur streng an die Regelungen richten wird auch die prekäre Lage der Pflichpraktikanten vielleicht auch der höheren Instanz vor die Augen bringen wird.
Ein weiterer Punkt ist die verstärkte Benachteiligung der ausländischen Studierenden, vor allem der neuen EU-Bürger. Laut Regelungen heißt es, dass alle Studierende aus den EU Ländern gleich gestellt sind. In vielen Bereichen mag es auch so sein, aber nicht was die Finanzierung des Studiums angeht. Den neuen EU-Bürgern steht nicht nur kein BAFöG zur Verfügung, sondern haben sie auch begrenzte Arbeitsmöglichkeiten. Wer also bereits arbeitet und dann in den Ferien ein bisschen mehr schuften will, um die 500 € zu sammeln, kann leicht die erlaubten 90 Arbeitstage im Jahr überschreiten und riskieren, dass sich bei ihm die Agentur für Arbeit mit einer Strafeforderung von 5.000 € meldet.
Die nicht-EU Studierenden können sich die Gebühren stunden lassen. Ihnen droht aber ein neues Übel: sie werden an der Uni als Versuchskanninchen benutzt. Es gibt Pläne, eine Art Intelligenztests als Aufnahmeprüfung einzuführen. Künftig für alle, jedoch zuerst wird das Verfahren an den Bewerbern aus nicht-EU Ländern ausprobiert.
Dass die neue Uni Präseidentin in Betracht dessen von der Strategie der Internationalisierung der Uni und von der Verbesserung der Bedingungen für die ausländischen Studierenden spricht, ist schiere Dreistheit. Entweder ist sie eine unverschämte Lügnerin oder eine Ignorantin, die von dem Alltag der Ausländer an der Uni keine Ahnung hat und eine utopische Vision vom Ganzen hat. Welch auch immer der beiden Gründe hier vorliegt, man muss erkennen, dass sie nicht die richtige Person an dieser Stelle ist.