Ist die GmbH überholt?
Die altehrwürdige GmbH ist überholt!? Gerade die Flut von Gründungen einer englischen Limited zeigen, dass diese plakativen Sätze ihre Wirkung nicht verfehlen. Sicherlich hat auch die englische Limited ihre Daseinsberechtigung. Diese Rechtsform aber als das Nonplusultra darzustellen erscheint weitgehend unseriös. Man liest Aussagen wie z.B.: “Im Geschäftsverkehr ist eine Limited ohne Kapitalausstattung höchst angesehen” oder “Es entscheiden sich vor allem erfahrene Unternehmer für die Limited”. Glauben Sie das wirklich?
Nachstehende Aussagen sind zur Verdeutlichung unseriös, da sie nur die halbe Wahrheit wiedergeben: “Ein Unternehmen kann man mit einer Limited mit 1 Pfund Eigenkapital führen!” Bei einer Pleite haften die geschäftsführenden Gesellschafter – anders als im deutschen Recht nicht!” oder “Die Gründung einer Limited ist erheblich billiger als die teure Gründung beim deutschen Notar!”. Diese Sätze, die man immer wieder lesen kann zeigen ganz deutlich, dass wir schnellstens die GmbH-Reform und damit die Mini-GmbH und die Unternehmergesellschaft (UG) brauchen.
Die Mini-GmbH und die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) sind in Deutschland die Gesellschaftsform der Zukunft. Zu lange darf der Gesetzgeber aber mit der Einführung durch die GmbH-Reform nicht mehr warten. Wer von diesen beiden Gesellschaftsformen der Sieger sein wird, wird sich zeigen. Von Beraterseite wird man verstärkt auf die Kapitalausstattung achten müssen. Was bisher der Gesetzgeber vorgab ist jetzt zum Teil auf die Gesellschafter verschoben. Diese haben Maßnahmen gegen eine drohende Überschuldung oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit einzuleiten. Bereits bei der Gründung wird man als Berater die Überführung der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) in eine Mini-GmbH und die Verstärkung des Eigenkapitals in der Mini-GmbH ins Auge fassen müssen. Denn nur eine Gesellschaft mit der erforderlichen Eigenkapitalausstattung hat die Chance zu überleben. Nach der ersten Gründungswelle werden die Insolvenzfälle sicher zunehmen. Trotzdem ist die Gesetzesinitiative und der Weg in die Mini-GmbH bzw. die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) zu begrüßen. Man darf gespannt bleiben, wie sich die Einführung in der Praxis auswirkt.
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