Kur
Was muss man alles beachten bei einer Kur?
Eine Kur kann je nach dem Schweregrad der Krankheit vom Arzt empfohlen werden, ist es nun zur Rehabilitation, Prävention oder zur Einschränkung von Symptomen bei einer chronischen Erkrankung. Die Kur muss mit den Einzeltherapien der Behandlung kombiniert werden, nur so kann ein Erfolg erzielt werden.
Eine Kur muss erst einmal der Arzt verordnen, dann ist ein Antrag für die Kur bei der Kranken- oder Rentenversicherung zu beantragen. Lehnen diese einen Kuraufenthalt ab, so kann man die Kosten von anderen sozialen Trägern beantragen. Grundsätzlich gilt aber, dass die Kranken- und Rentenversicherung die Finanzierung einer Rehabilitation übernehmen. Auch gibt es Fälle, in denen die Träger einzelne Kurorte ablehnen.
Man sollte sich über die Möglichkeiten mit seinem Hausarzt oder mit der Krankenkasse beraten. Auch die Bundesagentur für Arbeit, das Jugendamt, das Versorgungsamt, das Sozialamt, die Unfallversicherung oder die Krankenversicherung können für die finanzielle Unterstützung in Betracht kommen.
Werden die Kosten für eine Kur (z.B. Mutter Kind Kur) von der Krankenversicherung auch übernommen, so kommen in der Regel noch zusätzliche Kosten auf den Patienten zu. Die tägliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro muss man zahlen, nur in seltenen Fällen wird hier eine Ausnahme gemacht. Doch hier sind Abweichungen und Höchstgrenzen festgelegt, der Tagessatz kann individuell abweichen. Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezieht oder minderjährige Kinder hat, ist von der Zuzahlung befreit. Des Weiteren sind Patienten von der Zuzahlung befreit, die schon im laufenden Kalenderjahr bereits sechs Wochen Zuzahlungen für eine Kur zahlen mussten.
Außerdem sollte man eine genaue Reiseplanung vornehmen, da sollte geklärt werden, wie man zum Kurort am besten gelangen kann, ohne lange Anfahrtswege. Dabei stehen oft mehrere Kurorte in Deutschland zur Auswahl. Die Reiseplanung ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte.
Des Weiteren sollte man unbedingt die Termine der Therapien einhalten, ansonsten verletzt man seine Pflicht der eigenen Gesundheit gegenüber und dem Träger, der die Kosten für die Kur übernimmt.
Trackback
RSS Feed
Kommentare deaktiviert!