24. November 2008

Welche KFZ Versicherung, welcher Schutz ist wichtig bei Auslandsreisen?

In Deutschland hat jeder Halter eines Kraftfahrzeuges die Pflicht, eine entsprechende KFZ Versicherung, nämlich die KFZ Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus gibt es etliche freiwillige Zusatzversicherungen, die alle dazu dienen, die Kosten im Schadensfall niedrig, die Hilfsmöglichkeiten und Angebote dagegen hoch zu halten. Wer mit dem Fahrzeug ins Ausland fährt, setzt sich aber unter Umständen zusätzlichen Risiken aus und sollte vorab für den notwendigen Schutz sorgen. Was passiert z. B., wenn bei einem Unfall im Urlaub? Da ist es gut, wenn man den sogenannten “Europäischen Unfallbericht” im Handschuhfach liegen hat. Das ist ein Formular, dass man entweder bei der eigenen Versicherung bekommt oder sich auch aus dem Internet herunterladen kann. Einige ausländische Versicherungen zahlen nur dann, wenn ihnen genau dieses Formular ausgefüllt vorgelegt wird. Schwierig wird es, wenn man zwar im Recht ist, für dieses Recht aber kämpfen muss. Denn nicht in allen Ländern werden die Anwaltskosten, die Kosten für einen Gutachter oder auch für einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung übernommen. Da ist es hilfreich, wenn man auf eine Verkehrsschutz-Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann, die dann einspringt. Und natürlich ist es wichtig, dass man ins Ausland die Grüne Versicherungskarte mitnimmt. Wer keine hat, bekommt sie von seiner Haftpflichtversicherung ausgestellt. In einigen Ländern kann man schon gar nicht ohne diese Grüne Karte mit dem Auto einreisen. In manche Ländern, wie z.B. Italien und Spanien kann man zwar ohne Karte einreisen, im Falle eines Unfalls muss sie jedoch vorgelegt werden. Doch selbst in Ländern, wo sie nicht einmal bei einem Unfall vorgelegt werden muss, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter, denn sie bescheinigt dem Fahrzeughalter einen Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und baut dadurch im Schadensfall leichter Vertrauen auf. Für einen Mietwagen kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, die sogenannte „Mallorca Police“ da die Mindestdeckungssummen im Ausland teilweise sehr gering sind. Außerhalb Europas besteht kein Verssicherungsschutz über die Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung, falls man dies wünscht, muss man mit der Versicherung darüber eine extra Vereinbarung treffen. Entsprechende Beratungen sind sinnvoll und über einen Autoversicherung Vergleich kann der beste und / oder günstigste Anbieter ermitteln werden.

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