02. Juni 2009

Private Vorsorge mit Lebensversicherungen

Nichts ist heutzutage so wichtig, wie für die private Vorsorge zu sorgen. Die private Vorsorge bildet in der Schweiz die dritte Säule des Drei-Säulen-Konzeptes, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Finanzielle Lücken zum bisherigen Einkommen entstehen im Alter, wenn ausschliesslich nur Beiträge aus der ersten und zweiten Säule kommen.
Für die private Vorsorge eignen sich hier Lebensversicherungen, die die Klassiker unter den Vorsorgeplänen sind und dürfen ausschliesslich von Versicherern abgeschlossen werden. Unterschieden wird bei den Lebensversicherungen zwischen gebundenen (3a) sowie freien (3b) Lebensversicherungen, wobei der wesentliche Unterschied der Versicherungen darin besteht, dass eine gebundene Lebensversicherung nur erwerbstätige oder selbständige Personen abschliessen können. Prämien dürfen vom versteuerten Einkommen abgezogen werden, da erst bei der Auszahlung der Police ein reduzierter Steuersatz fällig wird. Die Höhe des abzugsfähigen Betrages wird vom Bund festgelegt, er liegt für das Jahr bei maximal 6566 Franken. Diese Zahl entspricht 8 Prozent des oberen BVG-Grenzlohnes.
Für die private Vorsorge können auch Erwerbslose Lebensversicherungen abschliessen, in Form der freien Lebensversicherung (3b). Die Prämien können in diesem Fall nur in beschränktem Umfang vom Einkommen abgezogen werden, jedoch ist im Allgemeinen der zulässige Betrag bereits durch Prämienbeiträge an Krankenkasse und Unfallversicherung ausgeschöpft. Jeder muss für seine private Vorsorge Massnahmen ergreifen. Eine Möglichkeit sind Lebensversicherungen.

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